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Was kann man Abziehen?
Inițiatorul discuției: Patrick Innocenti
Patrick Innocenti
Patrick Innocenti
Germania
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Jun 6, 2006

Liebe Kollegen,

Nochmal eine Frage über Steuern.

Viele Frage wurden schon gestellt, ich habe jedoch keine richtige Antwort zu meiner gefunden:

Was kann man abziehen, wann man sich als umsatzsteuerpflichtiger Übersetzer erklärt? Zum Beispiel, wenn ich einen neuen Computer kaufe, kann ich diese Kosten von meinen Umsatzsteuern oder von meinen Einkommensteuern abziehen?

Ich habe gehört: die Umsatzsteuer bekommt mann sowieso zurück. Wie denn?
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Liebe Kollegen,

Nochmal eine Frage über Steuern.

Viele Frage wurden schon gestellt, ich habe jedoch keine richtige Antwort zu meiner gefunden:

Was kann man abziehen, wann man sich als umsatzsteuerpflichtiger Übersetzer erklärt? Zum Beispiel, wenn ich einen neuen Computer kaufe, kann ich diese Kosten von meinen Umsatzsteuern oder von meinen Einkommensteuern abziehen?

Ich habe gehört: die Umsatzsteuer bekommt mann sowieso zurück. Wie denn?

Ich würde mich über eine kurze Erklärung freuen. Danke schön im voraus!

Patrick
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Marinus Vesseur
Marinus Vesseur  Identity Verified
Canada
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Steuerberater könnte helfen Jun 6, 2006

Hallo Patrick

Deine Fragen erinnern mich an meinen Anfängen als umsatzsteuerpflichtiger 'Unternehmer'. Die finanztechnische Konstruktionen, die sich die Finanzminister dieser Welt haben einfallen lassen erfordern schon eine ganz bestimmte Denkweise, es dauert eine Weile bis man sie nachvollziehen kann. Deine Fragen sind gar nicht so schwer zu beantworten, aber ich befürchte, dass du damit auch nicht wirklich weiterkommst. Ich habe in den ersten Jahren meiner Selbständigkeit viel
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Hallo Patrick

Deine Fragen erinnern mich an meinen Anfängen als umsatzsteuerpflichtiger 'Unternehmer'. Die finanztechnische Konstruktionen, die sich die Finanzminister dieser Welt haben einfallen lassen erfordern schon eine ganz bestimmte Denkweise, es dauert eine Weile bis man sie nachvollziehen kann. Deine Fragen sind gar nicht so schwer zu beantworten, aber ich befürchte, dass du damit auch nicht wirklich weiterkommst. Ich habe in den ersten Jahren meiner Selbständigkeit viel gelernt von meinem Steuerberater. Suche dir jemanden, der nicht nur auf's Kundenmelken aus ist, sondern der noch Zeit hat gewisse Zusammenhänge zu erläutern. Vielleicht gibt es ja auch Freunde oder Bekannte, die sich auskennen und mal ein Paar Stunden für dich übrig haben.
Viel Erfolg!
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Scout2003 (X)
Scout2003 (X)  Identity Verified
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Steuern Jun 6, 2006

Hallo,

hier gilt immer: im Zweifel einen Steuerberater aufsuchen, denn in Deutschland gilt das Rechtsberatungsverbot.

Aber allgemein ausgedrückt:
Wenn Sie einen Computer kaufen und diesen für die Ausübung ihres Geschäftes nutzen, dann können Sie im Monat ihrer Umsatzsteuervoranmeldung diesen in Abzug bringen.

D.h., wenn Sie ca. 1000,- EUR an Steuern abführen müssen und der Computer z.B. 1000,- EUR AK brutto (Anschaffungskosten) beträgt, dann k
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Hallo,

hier gilt immer: im Zweifel einen Steuerberater aufsuchen, denn in Deutschland gilt das Rechtsberatungsverbot.

Aber allgemein ausgedrückt:
Wenn Sie einen Computer kaufen und diesen für die Ausübung ihres Geschäftes nutzen, dann können Sie im Monat ihrer Umsatzsteuervoranmeldung diesen in Abzug bringen.

D.h., wenn Sie ca. 1000,- EUR an Steuern abführen müssen und der Computer z.B. 1000,- EUR AK brutto (Anschaffungskosten) beträgt, dann können Sie diese 16 % daraus in Abzug bringen.

Achtung: Bitte im Zweifel ihren Steuerberater konsultieren, da man ihre konkrete Situation kennen muss.

Sollten Sie noch keinen Buchhalter haben, so empfehle ich Ihnen gerne einen sehr kompetenten Kollegen, welcher ihnen die Buchungen sehr günstig vornehmen kann.
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Patrick Innocenti
Patrick Innocenti
Germania
Local time: 04:49
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INIŢIATORUL SUBIECTULUI
Die 16% des.....? Jun 6, 2006

Danke schön für die schnelle Antwort...

Nur eine Frage. Sie schreiben, ich kann die 16% abziehen. Meinen Sie, die Mehrwertsteuer des Computers kann von dem Geld, das ich dem Finanzamt abgeben muß, abgezogen werden ?

Und der Gesamtpreis des Computers, kann ich den von meinen Einkommenssteuern abziehen? (mit oder ohne mwst?)

Und Danke Marinus, einen Steuerberater werde ich mir sowieso finden, es scheint wirklich unvermeidlich...


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
Germania
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Um es mal ganz salop auszudrücken: nahezu alles, was irgendwie mit dem Beruf zu tun hat Jun 6, 2006

und die Details kennt der Steuerberater. Denn was bei einem geht, wird bei anderem als grober Unfug abgestempelt werden. Das hängt sehr stark vom Profil der eigenen Tätigkeit ab.
Die erste Frage, die man sich stellen muss, ist die, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Wenn ja, kann man die gesamten MWSt.-Abzüge vergessen.
Wenn man wie jedes andere wirtschaftliche Unternehmen in DE die UST. abführt, kann man die MWSt. davon abziehen, die beim Kauf von betriebsnot
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und die Details kennt der Steuerberater. Denn was bei einem geht, wird bei anderem als grober Unfug abgestempelt werden. Das hängt sehr stark vom Profil der eigenen Tätigkeit ab.
Die erste Frage, die man sich stellen muss, ist die, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Wenn ja, kann man die gesamten MWSt.-Abzüge vergessen.
Wenn man wie jedes andere wirtschaftliche Unternehmen in DE die UST. abführt, kann man die MWSt. davon abziehen, die beim Kauf von betriebsnotwendigen Gegenständen und Leistungen angefallen ist.
Beispiel:
Umsatz netto: 10.000 Euro
Fällige UST (noch 16%): 1.600 Euro
Gekauft: PC für 1.160 Euro. PC ist für einen Übersetzer notwendiges Betriebsvermögen, ergo können diese 160 Euro MWSt. aus dem Kauf in Abzug gebracht werden. Damit beträgt die jetzt an das Finanzamt abzuführende UST "nur" noch 1.440 Euro.
Das mit dem MWSt./UST. ist noch recht einfach und übersichtlich. Bei der Einkommensteuer wird es komplizierter, da es dabei Abschreibungsfristen gibt. Beispielsweise werden Mögbel (Schreibtisch, ebenso notwendiges Betriebsvermögen) über 10 Jahre linear abgeschrieben. Die MWSt. aus dem Kauf bekommt man aber gleich zurück...

Alles in Allem ist der Gang zum Steuerberater fast unvermeindlich. Mit seiner Hilfe kann man viel mehr erreichen, denn er kennt die Vorschriften und weißt, welche Regeln für was gelten.

Viel Erfolg und schöne Grüße
Jerzy

[Edited at 2006-06-06 15:37]
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Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch  Identity Verified
Germania
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Zwei Paar Schuhe Jun 6, 2006

Unterscheiden müssen wir zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Das kam bisher noch nicht so ganz rüber.

Nehmen wir also mal an, der Rechner kostet EUR 1000 netto zzgl. EUR 160 Mwst.
Dann geschieht folgendes:

1. Umsatzsteuer:
Bei der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung werden die beim Kauf des Rechners gezahlten EUR 160 deklariert und vom Finanzamt zurückgezahlt (bzw. gegen die Umsatzsteuer aufgerechnet, die Du von Deinen Kunden
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Unterscheiden müssen wir zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Das kam bisher noch nicht so ganz rüber.

Nehmen wir also mal an, der Rechner kostet EUR 1000 netto zzgl. EUR 160 Mwst.
Dann geschieht folgendes:

1. Umsatzsteuer:
Bei der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung werden die beim Kauf des Rechners gezahlten EUR 160 deklariert und vom Finanzamt zurückgezahlt (bzw. gegen die Umsatzsteuer aufgerechnet, die Du von Deinen Kunden einnimmst).
Umsatzsteuer ist einfach nur ein durchlaufender Posten, bei dem Du am Ende bei +-0 rauskommst: Umsatzsteuer, die Du einnimmst, führst Du an das Finanzamt ab; Umsatzsteuer, die Du auf Anschaffungen zahlst, bekommst Du vom Finanzamt wieder.

2. Einkommenssteuer:
Es bleiben die EUR 1000 netto. Die stellen eine Minderung Deines Profits dar, und Du machst sie am Jahresende im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend.
Wahrscheinlich werden nicht die ganzen EUR 1000 auf einmal bei der Gewinnermittlung abgezogen, sondern das Gerät wird über mehrere Jahre abgeschrieben, d.h. es wird (z.B. über drei Jahre hinweg) jeweils ein Teil der EUR 1000 agbesetzt.

Damit ist es hoffentlich etwas weniger unklar geworden.

Matthias
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Patrick Innocenti
Patrick Innocenti
Germania
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INIŢIATORUL SUBIECTULUI
Vielen Dank Jun 6, 2006

Danke schön Jerzy,

Das hat meine Frage sehr gut beantwortet.

Und danke auch für die ausführlichen Seminaren der Proz-Konferenzen!

Grüße,
Patrick


 
RobinB
RobinB  Identity Verified
Statele Unite
Local time: 21:49
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Basiswissen Jun 6, 2006

Patrick Innocenti wrote:
Und der Gesamtpreis des Computers, kann ich den von meinen Einkommenssteuern abziehen? (mit oder ohne mwst?)


Nein, die Nettokosten müssen abgeschrieben werden, d.h. über die steuerlich zulässige Nutzungsdauer (i.d.R. 3 oder 4 Jahre für normale PCs) verteilt werden.

Ich habe den Eindruck, du brauchst **dringend** fachliche Unterstützung, solltest deshalb umgehend einen StB aufsuchen (die Kosten dafür können auch steuerlich geltend gemacht werden).

Dass von jedem Selbständigen ein gewisses Grundwissen über Rechnungslegungsangelegenheiten erwartet wird ist (wie auch z.B. beim rechtlichen Rahmen für Freiberufler) eine reine Selbstverständlichkeit.

Robin


 
Brandis (X)
Brandis (X)
Local time: 04:49
din engleză în germană
+ ...
ein Paar Hinweise Jun 6, 2006

Hi!
in BRD kannst Du soweit ich informiert bin, wenn Du aus einem Heimbüro erwirtschaftest, kannst Du ca. 10%Whg Fläche (Miete) entsprechende Heizkosten, Strom, Wasserversorgung, Treppenhaus und sonstige Pflege u.- Wartungskosten, betriebsbedingte sonstige kosten, Tel.rechnungen (nicht alle) sowie Internetverbindungen, Krankenversicherungskosten (z.Teil), Kundenbewirtungs und oder sonstige Korrespondenzkosten und sehr viel eigentlich absetzen. Frage mal Deinen S.Berater, Best Brandis


 
Patrick Innocenti
Patrick Innocenti
Germania
Local time: 04:49
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+ ...
INIŢIATORUL SUBIECTULUI
Absetzen von ? Jun 6, 2006

Aber wovon kann ich eigentlich all diese Kosten absetzen?

- Von den Einkommensteuern, die ich bezahlen muss ?
- Oder von der Summe des allgemeinen Gewinns, die zu erklären und zu versteuern ist?

Das würde natürlich einen Unterschied machen....


 
Andrea Brumma
Andrea Brumma
Spania
Local time: 04:49
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Kleine Liste für Spanien (bitte für Deutschland überprüfen) Jun 6, 2006

Ich bin in Spanien als freiberufliche Übersetzerin tätig, aber du könntest nachfragen, ob folgende Dinge auch in Deutschland absetzbar sind:

- Computer, Drucker, Faxgerät, Software
- Wörterbücher und andere Fachbücher, die mit dem Übersetzen in Zusammenhang stehen
- Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Schreibtischlampe…)
- Büromaterial (Druckerpatronen, Schreibwaren, ...)
- Wenn du ein Büro hast Miete, Wasser, Strom, Internet, Telefon – Anschluss
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Ich bin in Spanien als freiberufliche Übersetzerin tätig, aber du könntest nachfragen, ob folgende Dinge auch in Deutschland absetzbar sind:

- Computer, Drucker, Faxgerät, Software
- Wörterbücher und andere Fachbücher, die mit dem Übersetzen in Zusammenhang stehen
- Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Schreibtischlampe…)
- Büromaterial (Druckerpatronen, Schreibwaren, ...)
- Wenn du ein Büro hast Miete, Wasser, Strom, Internet, Telefon – Anschluss und Verbrauch (wenn du dein Büro in deiner Privatwohnung hast, kannst du nur einen bestimmten Anteil absetzen – bitte informieren)
- Mobiltelefon (Gerät und Verbrauch, letzterer anteilig; private Anrufe können natürlich nicht abgesetzt werden)
- Sozialversicherungsbeitrag
- Mitgliedschaft in Berufsverbänden
- Mitgliedschaft bei proz.com, usw.
- Fortbildungen (Sprachkurse, Computerkurse, Trados-Fortbildung, …)
- Transportkosten (Taxi, Bus- und Zugtickets, Benzinkosten für Kundenbesuche). Das Auto muss auf deinen Namen angemeldet sein, wenn du Benzinkosten absetzen möchtest.
- Geschäftsessen mit Kunden

Wichtig ist es, sich zu informieren, welche Belege man braucht und was auf ihnen stehen muss, damit sie als Belege gültig sind. Beispiel: Der Mietvertrag/Handyvertrag usw. muss auf deinen Namen lauten, ...

Wie gesagt, das gilt für Spanien.

Nimm wirklich erstmal die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch. Gerade am Anfang kann man leicht Fehler machen. Und den Steuerberater kann man zumindest hier in Spanien auch absetzen!
Du kannst ja mit dieser Liste nachfragen gehen. Deutschland ist mit einigen Dingen vielleicht ein bisschen strenger.

Viele Grüße
Andrea
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Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch  Identity Verified
Germania
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Absetzen wovon Jun 6, 2006

Patrick Innocenti wrote:

Aber wovon kann ich eigentlich all diese Kosten absetzen?

- Von den Einkommensteuern, die ich bezahlen muss ?
- Oder von der Summe des allgemeinen Gewinns, die zu erklären und zu versteuern ist?


Letzteres. Um zu ermitteln, wie hoch Deine Einkommenssteuer ist, muß ja zunächst einmal Dein Gewinn ermittelt werden. D.h. Deine Einnahmen und Ausgaben müssen gegeneinander aufgerechnet werden. Auf das, was übrig bleibt, zahlst Du dann Einkommenssteuern.

Matthias


 
Astrid Elke Witte
Astrid Elke Witte  Identity Verified
Germania
Local time: 04:49
Membru (2002)
din germană în engleză
+ ...
von der Summe des allgemeinen Gewinns, natürlich Jun 6, 2006

Es wäre eine gute Idee, einen Steuerberater auszusuchen. Er macht aber die Buchhaltung nicht. Eigentlich brauchst Du auch ein gutes Buchhaltungsprogram zu kaufen. Das antwortet dann auch die meisten Fragen.

Astrid


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
Germania
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+ ...
Weder vom Gewinn noch von den Steuern Jun 6, 2006

Sondern von den Einnahmen.
Die Sache ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.

Nehmen wir an, du machst im Jahr 20.000 Euro Umsatz. Du führst Umsatzsteuer ab und berechnest diese den Kunden.
Damit hast du in diesem Jahr 3.200 Euro Umsatzsteuer abzuführen. Sofern du nichts gekauft hast, ist die Sache noch sehr einfach: UST wird 1:1 abgeführt und danach wird die Einkommensteuer von den verbliebenen 20.000 berechnet.
Dir entstehen jedoch Kosten, di
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Sondern von den Einnahmen.
Die Sache ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.

Nehmen wir an, du machst im Jahr 20.000 Euro Umsatz. Du führst Umsatzsteuer ab und berechnest diese den Kunden.
Damit hast du in diesem Jahr 3.200 Euro Umsatzsteuer abzuführen. Sofern du nichts gekauft hast, ist die Sache noch sehr einfach: UST wird 1:1 abgeführt und danach wird die Einkommensteuer von den verbliebenen 20.000 berechnet.
Dir entstehen jedoch Kosten, die in Abzug gebracht werden können.
Fangen wir mit dem einfachsten an. Die Umsatzsteuer wird bei jedem Kauf oder jeder Belastung direkt von der von dir zu zahlenden Summe der UST in Abzug gebracht. Der verbliebene Betrag der Kosten oder Belastung muss dann nach den Abschreibungsgrundsätzen ggf. auf mehrere Jahre verteilt werden (z. B. Möbel) oder nur zum Teil (Telefonkosten, Arbeitszimmer im eigenen Haus) in Abzug gebracht werden.

Machen wir also eine hypothetische Rechnung:
Umsatz: 20.000 Euro
Umsatzsteuer: 3.200 Euro
Gekaufte Sachen und Kosten (Aufschlüsselung unten): insgesamt 5.000 Euro
Darauf entfallende MWSt. 800 Euro.
Somit werden in diesem Jahr 2.400 Euro UST an das Finanzamt abgeführt.
Gekauft hast du:
Telefon: 116 Euro
Computer: 1.044 Euro
Auto: 4.640 Euro
Telefon darf direkt als Kosten abgezogen werden (es ist ein sog. geringwertiges wirtschaftliches Gut).
Computer muss über drei Jahre linear abgeschrieben werden, also 348 Euro pro Jahr.
Auto wird über 4 Jahre abgeschrieben - ergo 1.160 Euro p.a.
Dies nennt sich im Übrige AfA - Abschreibung für Abnutzung.
Nun machen wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
Umsatz BRUTTO (wichtig!): 23.200 Euro
davon werden jetzt subtrahiert:
abgeführte UST -2.400 Euro
Kosten (Telefon + AfA Auto + AfA Computer) - 1.624 Euro
Bleibt als Einkommen vor Steuern: 19.176 Euro - und das ist der Betrag, von dem du dann die Einkommensteuer zu zahlen hast.

Das alles ist sehr vereinfacht dargestellt, denn du ziehst nicht die UST ab, die du im jeweiligen Jahr ausgewiesen hast, sondern lediglich und genau die, die tu tatsächlich bezahlt hast.

Also ist der Gang zum Steuerberater unbedingt notwendig! Sonst läufst du Gefahr, dass dir eine dicke Nachzahlung ins Haus blühen kann.

LG
Jerzy
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Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
Local time: 04:49
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Das ist etwas verwirrend und nicht ganz richtig Jun 6, 2006

Scout2003 wrote:

Hallo,


D.h., wenn Sie ca. 1000,- EUR an Steuern abführen müssen und der Computer z.B. 1000,- EUR AK brutto (Anschaffungskosten) beträgt, dann können Sie diese 16 % daraus in Abzug bringen.



Richtig ist:

"wenn der Computer z.B. 1000,- EUR AK brutto (Anschaffungskosten) beträgt, dann können Sie die 16 % USt daraus in Abzug bringen".

Das gilt aber in jedem Fall, auch wenn ich "keine 1000 Euro an USt abführen muss".

USt auf geschäftliche Ausgaben ist immer als sog. "Vorsteuer" abzugsfähig - auch dann. wenn ich selbst in dem Zeitraum keine UST-pflichtigen Einnahmen hatte, also im Fall des Übersetzers in Deutschland keine Rechnungen an deutsche Kunden gestellt habe, die auch Unternehmer sind.


 
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