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Nebenberuflich übersetzen: Kleingewerbe oder nicht?
Persoa que publicou o fío: Christopher Gabriel
Christopher Gabriel
Christopher Gabriel
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Apr 17, 2016

Hallo,
ich hätte eine kurze Frage bzgl. der nebenberuflichen Tätigkeit des Übersetzens. Ich habe eine Ausbildung als Übersetzer abgeschlossen und zusätzlich noch einen Master in Übersetzen und Konferenzdolmetschen, allerdings keinen Job in Festanstellung als Übersetzer bekommen.
Daher übe ich gerade Beruflich eine andere Tätigkeit in Vollzeit aus. Es wäre mir allerdings möglich nebenbei teilweise als Freiberufler zu übersetzen.
Meine Frage ist nun ob es besser ist e
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Hallo,
ich hätte eine kurze Frage bzgl. der nebenberuflichen Tätigkeit des Übersetzens. Ich habe eine Ausbildung als Übersetzer abgeschlossen und zusätzlich noch einen Master in Übersetzen und Konferenzdolmetschen, allerdings keinen Job in Festanstellung als Übersetzer bekommen.
Daher übe ich gerade Beruflich eine andere Tätigkeit in Vollzeit aus. Es wäre mir allerdings möglich nebenbei teilweise als Freiberufler zu übersetzen.
Meine Frage ist nun ob es besser ist ein Kleingewerbe anzumelden um es mir in Sachen Umsatzsteuer leichter zu machen, oder einfach nur beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer beantragen sollen?
Mein Jährlicher Umsatz wird auf keinen Fall die 17.500€ übersteigen, aber ich bin mir nicht sicher was die bessere und unkomplizierte Wahl ist.
Einige ehemalige Mitstudenten haben für das nebenberufliche Übersetzen (teilweise auf Anraten Ihrer Steuerberater) ein Kleingewerbe angemeldet, eine Steuerberaterin hat mir jedoch davon abgeraten. Jetzt weiß ich nicht was besser ist.

Schon einmal im Voraus vielen Dank für die Hilfe!
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Junkova
Junkova
Germany
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Übersetzer = Freiberufler Apr 18, 2016

Der Beruf des Übersetzers zählt zu den freien Berufen, deshalb muss kein Gewerbe angemeldet werden. (Da kommt dann nur die IHK und will kassieren.)
Ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht hängt von der Höhe der Einnahmen ab, kann aber u.U. (bei entsprechendem Einkommen) selbst gewählt werden - dann allerdings ist man auch daran gebunden.
Mehr zum Nachlesen gibt's hier:
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Der Beruf des Übersetzers zählt zu den freien Berufen, deshalb muss kein Gewerbe angemeldet werden. (Da kommt dann nur die IHK und will kassieren.)
Ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht hängt von der Höhe der Einnahmen ab, kann aber u.U. (bei entsprechendem Einkommen) selbst gewählt werden - dann allerdings ist man auch daran gebunden.
Mehr zum Nachlesen gibt's hier:
https://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=5714542b99244&id=40e02eba6dd79
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Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
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mit Junkova einig Apr 18, 2016

Nichts ist einfacher als die Freiberuflichkeit und Übersetzer gehören zu den "Katalogberufen", die im Gesetzestext (EStG) explizit angeführt werden. (Nur zur Auskunft, falls ein Finanzamtbeamter oder eher ein Steuerberater anfängt, Quatsch zu erzählen statt auf den Gesetzestext zu schauen.)

Da füllt man das Finanzamt-Formular zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit aus. Wenn du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst und nicht auf die Kleinunternehmer-Regelung verzicht
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Nichts ist einfacher als die Freiberuflichkeit und Übersetzer gehören zu den "Katalogberufen", die im Gesetzestext (EStG) explizit angeführt werden. (Nur zur Auskunft, falls ein Finanzamtbeamter oder eher ein Steuerberater anfängt, Quatsch zu erzählen statt auf den Gesetzestext zu schauen.)

Da füllt man das Finanzamt-Formular zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit aus. Wenn du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst und nicht auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten willst (d. h., wenn du aus praktischen Gründen lieber die Umsatzsteuer auf deinen eigenen Ausgaben wie ein Normalverbraucher verlierst), muss man da eigentlich nur ordentliche Rechnungen ausstellen, Rechnungen für die eigenen Ausgaben ordentlich abheften und einmal im Jahr die Einnahmeüberschussrechnung ausfüllen und mit der Einkommensteuererklärung abgeben.
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Katrin Lueke
Katrin Lueke  Identity Verified
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Umsatzsteuerratgeber von Per Döhler Apr 18, 2016

Hallo Christopher,
herzlich willkommen bei proz.com, und viel Erfolg beim Übersetzen!
Junkova und Michael haben völlig recht, wir sind keine Gewerbetreibende und müssen daher auch kein Gewerbe anmelden.
Zum Thema Umsatzsteuer empfehle ich dir den großartigen Ratgeber unseres Kollegen Per Döhler. Hier kannst du ihn dir kostenl
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Hallo Christopher,
herzlich willkommen bei proz.com, und viel Erfolg beim Übersetzen!
Junkova und Michael haben völlig recht, wir sind keine Gewerbetreibende und müssen daher auch kein Gewerbe anmelden.
Zum Thema Umsatzsteuer empfehle ich dir den großartigen Ratgeber unseres Kollegen Per Döhler. Hier kannst du ihn dir kostenlos herunterladen:

http://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php

Da steht alles drin, was man wissen muss.

Viele Grüße,
Katrin
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Rita Translator
Rita Translator  Identity Verified
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Kleinunternehmerin Apr 18, 2016

Andere haben schon über die Freiberuflichkeit geschrieben. Ich wollte nur noch meine eigene Meinung hinzufügen, und zwar, dass alles VIEL einfacher ist, wenn du Kleinunternehmer bist. Ja, die Umsatzsteuer für deinen neuen Laptop (oder was auch immer) musst du selbst zahlen, aber am Ende wird viel Zeit und Mühe gespart. Ich habe übrigens eine Umsatzsteuer-ID-Nummer, aber nur deshalb, weil ich viel mit einer Agentur in England arbeite und das Reverse-Charge-Verfahren anwende.

Wen
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Andere haben schon über die Freiberuflichkeit geschrieben. Ich wollte nur noch meine eigene Meinung hinzufügen, und zwar, dass alles VIEL einfacher ist, wenn du Kleinunternehmer bist. Ja, die Umsatzsteuer für deinen neuen Laptop (oder was auch immer) musst du selbst zahlen, aber am Ende wird viel Zeit und Mühe gespart. Ich habe übrigens eine Umsatzsteuer-ID-Nummer, aber nur deshalb, weil ich viel mit einer Agentur in England arbeite und das Reverse-Charge-Verfahren anwende.

Wenn du weißt, dass du nicht über die 17.500 Grenze kommst, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall Kleinunternehmer bleiben.
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Uta H.
 
Erik Freitag
Erik Freitag  Identity Verified
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Kleinunternehmer Apr 18, 2016

Kelly Neudorfer wrote:

Andere haben schon über die Freiberuflichkeit geschrieben. Ich wollte nur noch meine eigene Meinung hinzufügen, und zwar, dass alles VIEL einfacher ist, wenn du Kleinunternehmer bist. Ja, die Umsatzsteuer für deinen neuen Laptop (oder was auch immer) musst du selbst zahlen, aber am Ende wird viel Zeit und Mühe gespart. Ich habe übrigens eine Umsatzsteuer-ID-Nummer, aber nur deshalb, weil ich viel mit einer Agentur in England arbeite und das Reverse-Charge-Verfahren anwende.

Wenn du weißt, dass du nicht über die 17.500 Grenze kommst, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall Kleinunternehmer bleiben.


Ich würde zum genauen Gegenteil raten. Wenn Du ernsthaft als Übersetzer tätig sein willst, kommst Du früher oder später ohnehin nicht um die Umsatzsteuerpflicht herum. Deswegen lieber gleich zu Anfang Deiner Tätigkeit, denn gerade dann hast Du die größten Ausgaben (Hard- und Software, Literatur, Büroeinrichtung, Weiterbildung etc. pp.)

Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung würde ich an Deiner Stelle nur in Erwägung ziehen, wenn ein Großteil Deines Kundenkreises aus dem Inland kommt und nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (m. a. W.: Privatpersonen), denn dann hättest Du bei denen gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Übersetzern einen echten Preisvorteil.

Nur meine Meinung.



[Edited at 2016-04-18 10:35 GMT]


 
Rita Translator
Rita Translator  Identity Verified
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oder öffentliche Einrichtungen Apr 18, 2016

Erik Freitag wrote:

Kelly Neudorfer wrote:

Andere haben schon über die Freiberuflichkeit geschrieben. Ich wollte nur noch meine eigene Meinung hinzufügen, und zwar, dass alles VIEL einfacher ist, wenn du Kleinunternehmer bist. Ja, die Umsatzsteuer für deinen neuen Laptop (oder was auch immer) musst du selbst zahlen, aber am Ende wird viel Zeit und Mühe gespart. Ich habe übrigens eine Umsatzsteuer-ID-Nummer, aber nur deshalb, weil ich viel mit einer Agentur in England arbeite und das Reverse-Charge-Verfahren anwende.

Wenn du weißt, dass du nicht über die 17.500 Grenze kommst, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall Kleinunternehmer bleiben.


Ich würde zum genauen Gegenteil raten. Wenn Du ernsthaft als Übersetzer tätig sein willst, kommst Du früher oder später ohnehin nicht um die Umsatzsteuerpflicht herum. Deswegen lieber gleich zu Anfang Deiner Tätigkeit, denn gerade dann hast Du die größten Ausgaben (Hard- und Software, Literatur, Büroeinrichtung, Weiterbildung etc. pp.)

Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung würde ich an Deiner Stelle nur in Erwägung ziehen, wenn ein Großteil Deines Kundenkreises aus dem Inland kommt und nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (m. a. W.: Privatpersonen), denn dann hättest Du bei denen gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Übersetzern einen echten Preisvorteil.

Nur meine Meinung.



[Edited at 2016-04-18 10:35 GMT]


Oder wenn du für öffentliche Einrichtungen übersetzt. Ich habe es in meinem ersten Beitrag nicht erwähnt, aber ich übersetze sehr viel für Universitäten. Wie Erik schon sagte, habe ich einen Preisvorteil bei meinen Angeboten, weil ich kein Umsatzsteuer berechnen muss, sprich: meine Angebote sind 19% billiger als ein Übersetzer, der genau den gleichen Zeilenpreis berechnet aber kein Kleinunternehmer ist.

Ich bleibe bei meiner Empfehlung, weil Christopher in Vollzeit tätig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in nächster Zeit über die 17.500 Grenze kommt ist eher gering, dafür wäre er, wenn er freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, mindestens 5 Jahre an dieser Entscheidung gebunden. Dh - 5 Jahre lang müsste er die Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen (neben einer Vollzeittätigkeit und zusätzlich freiberufliche Übersetzungen) und hätte "Nachteile" bzw. eigentlich einfach keinen PreisVORteil bei Angeboten für Privatpersonen oder öffentlichen Einrichtungen, und das einfach nur um auf einen Laptop und einen Schreibtisch kein Umsatzsteuer zahlen zu müssen? Ich würde es nicht machen.

Ich habe übrigens noch nie die Erfahrung gemacht, dass ich nicht "ernst genommen" wurde, weil ich Kleinunternehmerin bin. Vielleicht, weil meine Kunden wissen, dass ich meine freiberufliche Tätigkeit zusätzlich zu meiner anderen Stelle ausübe? Und Eriks Aussage: "Wenn Du ernsthaft als Übersetzer tätig sein willst, kommst Du früher oder später ohnehin nicht um die Umsatzsteuerpflicht herum" trifft natürlich nur dann zu, wenn du hauptberuflich freiberuflich tätig bist. Ich würde jedenfalls von mir selbst behaupten, auch ohne Umsatzsteuerpflicht ernsthaft als Übersetzerin tätig zu sein, allerdings bin ich zu 50% als Übersetzerin an einer Universität angestellt.

Christopher, wie du siehst, gibt es Vor- und Nachteile vom Kleinunternehmertum. Bloß eins nicht vergessen: solltest du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, bist du 5 Jahre an dieser Entscheidung gebunden.


Uta H.
Danielle Chagas (X)
 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
Germany
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Öffentliche Einrichtungen Apr 18, 2016

Kelly Neudorfer wrote:
...

Oder wenn du für öffentliche Einrichtungen übersetzt. Ich habe es in meinem ersten Beitrag nicht erwähnt, aber ich übersetze sehr viel für Universitäten. Wie Erik schon sagte, habe ich einen Preisvorteil bei meinen Angeboten, weil ich kein Umsatzsteuer berechnen muss, sprich: meine Angebote sind 19% billiger als ein Übersetzer, der genau den gleichen Zeilenpreis berechnet aber kein Kleinunternehmer ist.


Ich weise darauf hin, dass auch öffentliche Einrichtungen wie z. B. Universitäten nach meiner Erfahrung meist über USt.-ID-Nummern bzw. Steuernummern verfügen und damit auch für uns als freiberufliche Übersetzer als Unternehmen gelten. Insofern kann ihnen auch die Umsatzsteuer egal sein, da sie ohnehin nur als Durchlaufposten anfällt.


 
Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
Germany
Local time: 08:23
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Preisvorteil vs. Einkommenvorteil Apr 18, 2016

Ich arbeite in Vollzeit und mein Umsatz ist deshalb sowieso bei weitem höher als er bei Kleinunternehmern sein darf, aber auch bei mir ist das so, dass ein Großteil meiner Kunden keine Vortsteuer zurückbekommen (öffentliche Einrichtungen wie Museen, Kleinunternehmer-Künstler sowie Künstler die pauschalisierte Vortsteuer-Rückerstattungen in Anspruch nehmen, Akademiker usw.). Da geht die Umsatzsteuer echt verloren und ist keine durchlaufende Post.

Ich wollte nur darauf hinweise
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Ich arbeite in Vollzeit und mein Umsatz ist deshalb sowieso bei weitem höher als er bei Kleinunternehmern sein darf, aber auch bei mir ist das so, dass ein Großteil meiner Kunden keine Vortsteuer zurückbekommen (öffentliche Einrichtungen wie Museen, Kleinunternehmer-Künstler sowie Künstler die pauschalisierte Vortsteuer-Rückerstattungen in Anspruch nehmen, Akademiker usw.). Da geht die Umsatzsteuer echt verloren und ist keine durchlaufende Post.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es keinen Grund gibt, warum der Kleinunternehmerstatus zu einem Preisvorteil für den Kunden führen soll. Wenn man so gut wie die Kollegen ist, soll man (beim netto wie brutto) so viel kosten wie sie. Es ist dann schön, wenn mehr davon in der eigenen Tasche bleibt, aber aus Kundensicht müsste das egal sein.
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Rita Translator
Rita Translator  Identity Verified
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Unis Apr 18, 2016

Steffen Walter wrote:

Kelly Neudorfer wrote:
...

Oder wenn du für öffentliche Einrichtungen übersetzt. Ich habe es in meinem ersten Beitrag nicht erwähnt, aber ich übersetze sehr viel für Universitäten. Wie Erik schon sagte, habe ich einen Preisvorteil bei meinen Angeboten, weil ich kein Umsatzsteuer berechnen muss, sprich: meine Angebote sind 19% billiger als ein Übersetzer, der genau den gleichen Zeilenpreis berechnet aber kein Kleinunternehmer ist.


Ich weise darauf hin, dass auch öffentliche Einrichtungen wie z. B. Universitäten nach meiner Erfahrung meist über USt.-ID-Nummern bzw. Steuernummern verfügen und damit auch für uns als freiberufliche Übersetzer als Unternehmen gelten. Insofern kann ihnen auch die Umsatzsteuer egal sein, da sie ohnehin nur als Durchlaufposten anfällt.


http://www.uni-klu.ac.at/quaestur/inhalt/278.htm
https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/steuer
http://www.fu-berlin.de/forschung/service/vmanagement/umsatzsteuer/index.html

Kurzum und vereinfacht(!): Wenn die Uni nicht Auftragsforschung betreibt, ist sie nicht umsatzsteuerpflichtig und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Nur weil jemand eine USt.-ID-Nummer hat, heißt nicht, dass die Person / Einrichtung auch automatisch umsatzsteuerpflichtig ist. Ich habe auch eine USt.-ID-Nummer, weil ich mit Agenturen im EU-Ausland arbeite und das Reverse-Charge-Verfahren anwenden muss. Trotzdem bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig.


Edited to add: Die Uni Heidelberg beschreibt die Lage sehr klar: https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/finanzen/buchhaltung/steuerangelegenheiten.html
"Die Universität Heidelberg ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Andererseits dürfen wir daher auch die uns in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, d.h. die Universität Heidelberg ist grundsätzlich auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt."


[Edited at 2016-04-18 13:08 GMT]


 
Christopher Gabriel
Christopher Gabriel
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INICIO DE TEMA
Danke für die vielen Antworten! Apr 18, 2016

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Viel Einigkeit und Klarheit scheint bei dem Thema nicht zu herrschen! Wie ich sehe haben beide Regelungen ihre Vor- und Nachteile.

Um meine Situation vielleicht noch etwas zu spezifizieren: Da ich kurzfristig keine Vollanstellung als Übersetzer bekommen habe arbeite ich derzeit in Vollzeit als Fremdsprachenassistent/ Übersetzer in einer Kanzlei. Das Risiko direkt als Freiberufler anzufangen schien mir zu groß und 2 Jahre nach de
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Vielen Dank für die vielen Antworten!

Viel Einigkeit und Klarheit scheint bei dem Thema nicht zu herrschen! Wie ich sehe haben beide Regelungen ihre Vor- und Nachteile.

Um meine Situation vielleicht noch etwas zu spezifizieren: Da ich kurzfristig keine Vollanstellung als Übersetzer bekommen habe arbeite ich derzeit in Vollzeit als Fremdsprachenassistent/ Übersetzer in einer Kanzlei. Das Risiko direkt als Freiberufler anzufangen schien mir zu groß und 2 Jahre nach der passenden Stelle als Übersetzer zu suchen wollte ich auch nicht. So habe ich wenigstens die Möglichkeit Kontakte zu knüpfen und ab und zu zu übersetzen.
Da ich mich allerdings auch als Übersetzer beim Landgericht vereidigen habe lassen habe ich schon 3-4 Anrufe bzgl. zu übersetzender Heiratsurkunden oder Zeugnisse bekommen. Diese habe ich bis jetzt leider immer ablehnen müssen.
Ich hätte wahrscheinlich auch über die Kanzlei die Möglichkeit den ein oder anderen Übersetzungsauftrag rechtlicher Natur an Land zu ziehen. Langfristig gesehen möchte ich irgendwann am liebsten nur noch halbtags festangestellt arbeiten und nebenberuflich selbstständig übersetzen. Vermutlich wird dies allerdings frühestens in 2-3 Jahren der Fall sein.
Vermutlich werde ich während dieser Zeit nicht allzu viele Sachen berufsbedingt von der Steuer absetzen können, da ich die meisten Wörterbücher die ich benötige während meines Studiums gekauft habe und diese als Werbungskosten absetzen werde.
Nur dem Verständnis halber, wenn ich mich gegen ein Kleingewerbe entscheide und mir beim Finanzamt eine USt.-ID-Nummer besorge bin ich 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden und muss am Ende jeden Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung machen? Dies wäre auch der Fall wenn ich nur 1-2 Übersetzungen während des Jahres angefertigt habe?
Ich gehe für die nächsten 2-3 Jahre eher davon aus, dass ich weniger als mehr Übersetzungen anfertigen werde, aber ich wäre gerne für den Fall vorbereit mal die ein oder andere Urkunde übersetzen zu können.
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Junkova
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Ablehnung von Dokumentenübersetzung trotz Vereidigung??? Apr 18, 2016

Warum, um Himmels willen, haben Sie die Übersetzungsanfragen abgelehnt, obwohl Sie vereidigt sind? Wenn Sie vereidigt sind, dann dürfen Sie das machen. Sie brauchen nur den entsprechenden Stempel, dessen Aussehen vom Gericht vorgeschrieben ist. Mit oder ohne Umsatzsteuerpflicht ist dabei völlig egal!

 
Rita Translator
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Mehr als nur das Apr 18, 2016



Nur dem Verständnis halber, wenn ich mich gegen ein Kleingewerbe entscheide und mir beim Finanzamt eine USt.-ID-Nummer besorge bin ich 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden und muss am Ende jeden Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung machen? Dies wäre auch der Fall wenn ich nur 1-2 Übersetzungen während des Jahres angefertigt habe?


Nicht nur das. Du musst in den ersten 2 Jahren **monatlich** eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Danach ist es glaube ich weniger häufig.

Eine Umsatzsteuer-ID-Nummer kannst du übrigens so oder so bekommen - ganz unabhängig davon, ob du Kleinunternehmer bist oder der Regelbesteuerung unterliegst.


 
Christopher Gabriel
Christopher Gabriel
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Pro Kleingewerbe Apr 18, 2016

Junkova wrote:

Warum, um Himmels willen, haben Sie die Übersetzungsanfragen abgelehnt, obwohl Sie vereidigt sind? Wenn Sie vereidigt sind, dann dürfen Sie das machen. Sie brauchen nur den entsprechenden Stempel, dessen Aussehen vom Gericht vorgeschrieben ist. Mit oder ohne Umsatzsteuerpflicht ist dabei völlig egal!



Das hatte Primär zeittechnische Gründe




Kelly Neudorfer wrote:



Nur dem Verständnis halber, wenn ich mich gegen ein Kleingewerbe entscheide und mir beim Finanzamt eine USt.-ID-Nummer besorge bin ich 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden und muss am Ende jeden Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung machen? Dies wäre auch der Fall wenn ich nur 1-2 Übersetzungen während des Jahres angefertigt habe?


Nicht nur das. Du musst in den ersten 2 Jahren **monatlich** eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Danach ist es glaube ich weniger häufig.

Eine Umsatzsteuer-ID-Nummer kannst du übrigens so oder so bekommen - ganz unabhängig davon, ob du Kleinunternehmer bist oder der Regelbesteuerung unterliegst.




Dann wäre die Lösung ein Kleingewerbe anzumelden in meinem Fall wahrscheinlich tatsächlich das klügere. Es kann gut sein, dass ich über mehrere Monate gar nicht zum Übersetzen käme. Dafür monatlich eine Umsatz-Voranmeldung einzureichen würde meiner Meinung nach keinen Sinn ergeben!


 
Rita Translator
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kein Kleingewerbe Apr 18, 2016

Aber wie vorhin schon erklärt - kein Kleingewerbe, da Übersetzen zu den freien Berufen gehört. Melde dich bei deinem Finanzamt und frage, was du brauchst, um dich als freiberuflicher Übersetzer (und zwar ein Kleinunternehmer) anzumelden. Sie helfen dir weiter.

 
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Nebenberuflich übersetzen: Kleingewerbe oder nicht?






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