Glossary entry

English term or phrase:

to be seis(z)ed of the property

German translation:

über das Eigentumsrecht verfügen

Added to glossary by Inge Grueneberg
Sep 7, 2007 12:05
16 yrs ago
English term

to be seis(z)ed of the property

English to German Law/Patents Law: Contract(s) Land Contract
Der ganze Satz lautet (und ist leider etwas unleserlich an der Stelle):
The Owner is seis(z)ed of the property hereinafter described in the First Schedule .. for an estate in fee simple in possession free from encumbrances.
Wahrscheinlich wird der Satz auf Deutsch simpler ausgedrückt, aber es sind zuviele Unbekannte für mich drin!
Ich freue mich über alle Vorschläge und vielen Dank für eure Mühe.
Proposed translations (German)
3 +1 enteignet

Proposed translations

+1
5 mins
Selected

enteignet

würde ich so auf den ersten Blick sagen - wenn seizure nicht auch noch Inbesitznahme bedeuten würde.

Wird aus dem Kontext wohl hervorgehen

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Note added at 58 Min. (2007-09-07 13:03:32 GMT)
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Sagte ich ja bereits, dass der Begriff mehrdeutig ist,
hier wohl: Der Eigentümer verfügt über das uneingeschränkte Eigentumsrecht frei von Belastungen
falls Deine ausgelassenen Stellen nichts Wesentliches enthalten
(Feudalbesitz kommt heute nur noch extrem selten vor)

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Note added at 4 Stunden (2007-09-07 16:36:54 GMT)
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Ob 'ausgelassene' Stellen wichtig sind, zeigt sich erst am Schluss. Wenn das Ganze sooo eindeutig wäre, hättest Du die Frage kaum gestellt. Ein Satzzeichen kann den Sinn ins Gegenteil verkehren: Soll ich kaufen? No, price too high / No price too high - also erzähl mir nicht, was wichtig ist.
Ich vermute, dass Deine Vermutung zum Glossareintrag stimmt.
Note from asker:
Der Owner ist aber derjenige der Teilflächen eines größeren Grundstückes verkauft. Da passt irgendwie enteignet nicht. to be seised of heißt auch Feudalbesitz habend - Heißt auch Grundeigentümer sein - da weiß ich aber nicht wie der letzte Teil des Satzes dazu passt
Ja, gewiss ist der Begriff mehrdeutig, deshalb hatte ich auch Schwierigkeiten damit. Der ganze Satz sollte ja bei der Wortfindung behilflich sein, wie du nun auch bestätigst hast, dass meine Vermutung richtig lag. Die ausgelassenen Stellen sind nicht wichtig. Wäre der Glossareintrag also über das Eigentumsrecht verfügen?
Peer comment(s):

agree Camilla Seifert : I think it is your second thought, Hans. Dietl explains it as:to be seized of im Besitz sein von
2 mins
danke, mir schwante schon etwas ähnliches
Something went wrong...
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