Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
par procuration
German translation:
durch Vollmacht [Vollmachtsurkunde]
Added to glossary by
Beate Lutzebaeck
Jul 1, 2005 07:48
18 yrs ago
3 viewers *
French term
par procuration
French to German
Law/Patents
Law (general)
Pour être admis à l'assemblée générale, les actionnaires en nom sont admis à condition d'avoir fait connaître au cnseil d'administration 5 jours avant la date fixée pour l'assemblée, **par lettre ou procuration**, leur intention de prendre part à l'assemblée.
Proposed translations
(German)
4 +9 | durch Vollmacht [Vollmachtsurkunde] | Beate Lutzebaeck |
5 | Vollmacht | WMOhlert |
4 | per Prokura | Monika Leit |
4 | durch Bevollmächtigung; durch Vollmacht | kafla |
3 -2 | per procura | Marion Hallouet |
Proposed translations
+9
7 mins
Selected
durch Vollmacht [Vollmachtsurkunde]
In diesem Zusammenhang trifft die übliche Bedeutung von "par procuration" (in Vertretung, im Auftrag) wohl nicht zu. Ich denke, dass hier "durch Vollmacht" [durch Vollmachtsurkunde] gemeint ist, diese Optionen sind im Doucet/Fleck, WB der Rechts- und Wirtschaftssprache u. a. aufgelistet.
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Comment: "Graded automatically based on peer agreement."
1 min
per Prokura
heißt das
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Note added at 3 mins (2005-07-01 07:51:47 GMT)
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wahrscheinlich kann jemand mit entsprechender Vertretungsvollmacht dies für den Aktionär erledigen - so verstehe ich das.
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Note added at 3 mins (2005-07-01 07:51:47 GMT)
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wahrscheinlich kann jemand mit entsprechender Vertretungsvollmacht dies für den Aktionär erledigen - so verstehe ich das.
Reference:
Peer comment(s):
agree |
Asaphina
2 mins
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agree |
TKoester
3 mins
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disagree |
Beate Lutzebaeck
: Prokura ist zwar grundsätzl. eine mögl. Übersetzung für procuration, kann jedoch in diesem Zusammenhang aufgrund der spez. rechtlichen Bedeutung von Prokura (Anm. im Handelsregister usw.) nicht gemeint sein. Mit der Vertretungsvollmacht liegst du näher.
8 mins
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Habe ich in der Erklärung so angegeben, wie du richtig gelesen hast.
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disagree |
Geneviève von Levetzow
: Beate hat Recht
11 mins
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Habe ich in der Erklärung so angegeben, bitte vollständig lesen.
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-2
3 mins
per procura
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Peer comment(s):
disagree |
Beate Lutzebaeck
: Aus den oben genannten Gründen. Prokura im Übrigen mit "k". - Wo du Recht hast, hast du Recht ... ;-)
7 mins
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ja, sehe ich ein. Allerdings schreibt man "per procura" mit "C" und "in Prokura" mit "K" (Duden)
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disagree |
Geneviève von Levetzow
: Beate hat Recht
9 mins
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11 mins
Vollmacht
hier geht es m.E. eher um eine Vollmacht/Bevollmächtigung zwecks Vertretung und nicht um eine Prokura.
Eine Prokura muss im Handelsregister eingetragen sein. Prokura ist eine umfassende Handelsvollmacht mit gesetzlich festgelegtem, grundsätzlich unbeschränktem Umfang.
Eine Prokura muss im Handelsregister eingetragen sein. Prokura ist eine umfassende Handelsvollmacht mit gesetzlich festgelegtem, grundsätzlich unbeschränktem Umfang.
17 mins
durch Bevollmächtigung; durch Vollmacht
durch Bevollmächtigung
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Note added at 23 mins (2005-07-01 08:11:54 GMT)
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Ich halte \"Bevollmächtigung\" in der Wendung \"par lettre ou ...\" für besser als \"Vollmacht\", weil dadurch die Übertragung an einen Dritten klarer wird (man handelt ja nicht selbst in Vollmacht)
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Note added at 23 mins (2005-07-01 08:11:54 GMT)
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Ich halte \"Bevollmächtigung\" in der Wendung \"par lettre ou ...\" für besser als \"Vollmacht\", weil dadurch die Übertragung an einen Dritten klarer wird (man handelt ja nicht selbst in Vollmacht)
Peer comment(s):
neutral |
Geneviève von Levetzow
: Diese Antwort wurde schon gegeben, ein Agree hätte gereicht.
14 mins
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Nein, Bevollmächtigung war eben noch n i c h t genannt!
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