11:12 Sep 8, 2008 |
English to German translations [PRO] Bus/Financial - Finance (general) | |||||||
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| Selected response from: Hans G. Liepert Switzerland Local time: 18:45 | ||||||
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volle Nießbrauchberechtigung Explanation: Ich denke in diesem Kontext geht es eher um Nießbrauchberechtigung der Aktien/Anteile des Unternehmens, siehe auch: http://www.dailynet.de/Lager-Aktivitaeten/3817.php |
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das faktische wirtschaftliche Eigentum Explanation: Bin mir nicht sicher, das ist mir aber zu allererst eingefallen. «Wirtschaftliches Eigentum Wirtschaftliches Eigentum hat derjenige, der die faktische Herrschaft über den infrage stehenden Vermögensgegenstand hat. Der wirtschaftliche Eigentümer muss nicht notwendigerweise identisch sein mit dem rechtlichen Eigentümer. Es gilt der Grundsatz, dass ein Vermögensgegenstand prinzipiell vom wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren ist.» http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-wirtschaftliches-ei... vielleicht passt's bei dir rein ... |
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oberster (wirtschaftlicher Eigentümer) Explanation: ich denke, das ist das gleiche Prinzip wie bei der ultimate parent co., der obersten Muttergesellschaft - nichts anderes als die tatsächlichen Beherrschungsverhältnisse wollen die eigentlich wissen |
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tatsächlich Explanation: Es geht hier darum, wer die Sache wirklich geschäftlich betreibt und den wirtsch. Nutzen daraus zieht. Der rechtliche Eigentümer zieht aber eben nicht die Früchte aus diesem Geschäft. Es geht also darum wer "tatsächlich" aus der Sache Gewinn erzielt. Mir war das "tatsächlich" in Erinnerung und fand es in den Quellensteuerrichtlinien der EU wieder (s. Beispielsatz), wo es klar werden dürfte, was gemeint ist. -------------------------------------------------- Note added at 1 jour20 heures (2008-09-10 07:19:58 GMT) -------------------------------------------------- Handelt der wirtschaftliche Eigentümer im Auftrag einer anderen natürlichen Person, welche der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer ist und teilt er deren Identität und Wohnsitz der Zahlstelle mit, ist von der Zahlstelle zu prüfen, wie der Treugeber zu behandeln ist. Ist der Treugeber in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem im Anhang angeführten Gebiet ansässig, so ist EU-Quellensteuer zu erheben. Reference: http://www.confida.at/downloads/Juni2005/EU-QuellensteuerRic... |
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