Nov 28, 2008 11:41
15 yrs ago
28 viewers *
English term

unspent conviction

English to German Law/Patents Law (general)
Richtlinien eines Unternehmens zur Bewertung und Sicherheitscheck von Bewerbern:

 A Criminal Records Bureau basic disclosure check
o Spent convictions are disregarded.
o Unspent convictions will be risk assessed, using factual information provided and considerations outlined in Appendix A.
o CRB check can be disregarded only if the appointment of the third party providers of agency temporary staff/self employed contractor/fixed term Employee lasts less than 1 month at the company.

Ich fand als Definition: "A conviction is described as unspent if the rehabilitation period associated with it has not yet lapsed." Übersetzt wurde auf Deutsch ("spent and unspent convictions") "gelöschte und nicht-gelöschte Vorstrafen", was für mich seltsam klingt.

Discussion

hazmatgerman (X) Nov 28, 2008:
Vorschlag Laufende Bewährungsfristen werden risikobewertet, wobei faktische Informationen und Gesichtspunkte des Anhangs A genutzt werden
Eszter Bokor (asker) Nov 28, 2008:
wie formulieren? Wie könnte man das in diesem Satz formulieren? "bei laufender Bewährungsfrist nach einer Verurteilung" bzw. "nach verbüßter Strafe und abgelaufener Bewährungsfrist"?

Proposed translations

+3
58 mins
Selected

Beschreibung verwenden

Dazu muss man wohl eine Beschreibung verwenden. Etwa, Verurteilungen zu mehr als zwei Jahren (bzw. zweieinhalb, das müsstest du noch rausfinden) sowie Verurteilungen, bei denen die entsprechende gesetzliche Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder so in der Art. Dies ist etwas anderes als die Bewährung.

http://www.nederobert.de/one/printable/buchen/024be497690ca6...

was bleibt wie lang drin?

Die Eintragung bleibt bis zur sogenannten "Tilgungsreife" bestehen, die von der Höhe der Strafe abhängt. Das heißt also, nach Ablauf darf der Eintrag nicht mehr zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden. Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, wird nach Ablaufes eines Jahres die Eintragung entfernt (man kann das durch einen Strafverteidiger auch beantragen, da meist in der Praxis dies nicht geschieht).
auf der folgenden Seite daher nun eine kurze Übersicht über die Tilgungsfristen.

https://jobs.brighton-hove.gov.uk/remote/notes/index.php?pag...


http://www.waveney.gov.uk/Licensing/Liquor Licensing/licensi...

What would count as an 'unspent' conviction?

If you have ever been convicted of an offence for which a sentence of more than 2½ years was imposed (regardless of the amount of time you actually spent in prison) this conviction can never become 'spent': it's an 'unspent' conviction which you must disclose when asked about your criminal convictions (such as when applying for a licence or a job).


Is this the only time a conviction is 'unspent'?

No. If you were given a sentence of 2½ years or less, your conviction may be ‘unspent’. Whether or not depends on the length of time that's elapsed since the date of your conviction. This time is called the 'rehabilitation period' - and it differs according to the type of sentence passed.




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Note added at 8 hrs (2008-11-28 19:52:59 GMT)
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Nur noch mal zur Verdeutlichung: „unspent“ bezieht sich nicht nur auf Straftaten, bei denen die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sondern auch auf solche, für die eine gewisse Mindeststrafe verhängt wurde – bei denen gibt es offenbar überhaupt keine Tilgungsfrist. Man muss also beides unterbringen.
Peer comment(s):

agree Annette Scheler : wie wäre es mit ungetilgte Verurteilungen?
31 mins
Danke dir, Annette!
agree Armorel Young : This is more like it - it is certainly nothing to do with Bewährung; spent/unspent is do to with things such as whether the conviction has to be declared when applying for jobs etc.
1 hr
Thank you, Armorel!
agree Inge Meinzer
4 hrs
Danke, Inge!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
6 mins

MA während der Bewährungsfrist

Hat m.E. mit der Löschung im Register, die erst viel später erfolgt, nichts zu tun. Bezieht sich wahrscheinlich auf den Zeitraum, der nach Verbüßung der Mindeststrafe zur Bewährung ausgesetzt ist, so daß der Verurteilte noch den Bewährungsauflagen unterliegt. Ich würde es wie aus Vorschlag ersichtlich umformulieren.
Denkbar ist auch eine noch gar nicht angetretene Strafe, was mir aber im Zusammenhang unwahrscheinlich erscheint.
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38 mins

ungelöschte Vorstrafen unterliegen der Risikobewertung (werden als Risiko bewertet)

wenn dieser Terminus bereits übersetzt wurde (nämlich als ungelöschte Vorstrafe), würde ich keine zu sehr abweichende Umschreibung vornehmen.
Note from asker:
Ich muss die Übersetzung lektorieren und sicherstellen, dass diese Formulierung im Deutschen auch passt.
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21 hrs

ungetilgte Verurteilung

im Gegensatz zu "getilgte Verurteilung". Mit "Bewährungsfrist" wäre ich vorsichtig.
Something went wrong...
1 day 4 hrs

(ungelöschte) Strafregistereinträge

m.E. ist das Strafregister dasjenige Instrument welches hier am Besten Aufschluss darüber gibt ob eine Strafe noch hängig (Bewährung) oder abgegolten und verjährt ist
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