GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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14:06 Oct 31, 2019 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Taxation & Customs | |||||||
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| Selected response from: Steffen Walter Germany Local time: 15:37 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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3 | Inaugenscheinnahme |
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Discussion entries: 4 | |
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Inaugenscheinnahme Explanation: ... passt hier m. E. genau. Siehe z. B. https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaret... "Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus überprüften vor Kurzem auf einem Autobahnrastplatz nahe Waidhaus einen aus der Tschechischen Republik kommenden Pkw. Dabei stellten die Bundespolizisten bei einer ersten Inaugenscheinnahme unversteuerte Zigaretten fest und übergaben den Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Wernberg-Köblitz des Hauptzollamts Regensburg." -------------------------------------------------- Note added at 15 mins (2019-10-31 14:21:59 GMT) -------------------------------------------------- Oder wohl noch treffender "Zollbeschau" - siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Zollbeschau -------------------------------------------------- Note added at 17 mins (2019-10-31 14:23:55 GMT) -------------------------------------------------- https://www.sats-logistics.com/glossar/zollabfertigung/ "Nach erfolgter Zollanmeldung sieht die Zollabfertigung wie folgt aus: - die Zollstelle führt eine Vorprüfung durch, ob die Zollanmeldung vollständig ist, die erforderlichen Unterlagen vorhanden und die angegebenen Waren gestellt sind. Ist das Ergebnis positiv, wird die Zollanmeldung angenommen und erst dadurch rechtswirksam; - nach der Vorprüfung erfolgt die eigentliche Überprüfung der Zollanmeldung. Die Angaben werden auf Richtigkeit geprüft, die Unterlagen auf Echtheit und Gültigkeit; - daneben werden auch die angemeldeten Waren hinsichtlich der angegebenen Mengen, Beschaffenheit und Werte überprüft. Dies geschieht entweder durch direkte Inaugenscheinnahme (Zollbeschau) oder durch Entnahme von Proben oder Mustern. Das Ergebnis der Prüfung wird im sogenannten Zollbefund dokumentiert und dient ggf. als Grundlage für die Berechnung von Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer); - nach dem Ende der Überprüfung, der Erstellung des Zollbefundes und ggf. der Entrichtung der Einfuhrabgaben werden die Waren offiziell dem Anmelder überlassen. Sie sind dann zollrechtlich im freien Verkehr. Rechtlich gesehen stellen Erhebung des Zolls und Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zwei getrennte Verfahren dar. De facto bilden sie aber eine Einheit, da sie zeitgleich und praktisch identisch ablaufen." |
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