Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
droit d\'acquisition prioritaire
German translation:
Vorkaufsrecht
Added to glossary by
Artur Heinrich
Jan 28, 2010 10:32
14 yrs ago
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French term
droit d'acquisition prioritaire
French to German
Bus/Financial
Investment / Securities
Unternehmenssatzung (CH)
Es scheint sich hierbei um ein begriffliches CH-Spezifikum zu handeln, dessen Übersetzung mir nicht klar ist. "Prioritäres Bezugsrecht ..." klingt zu holprig. Es geht hierbei darum, dass die Altaktionäre Aktien anderer Aktionäre bevorzugt beziehen können, falls Letztere diese veräußern wollen.
In dieser Satzung einer AG (Schweiz) ist einerseits die Rede von "droit d'acquisition prioritaire", andererseits von "droit de souscription préférentiel". Letzteres übersetze ich mit "Vorzeichnungsrecht".
==
Dank im Voraus !
In dieser Satzung einer AG (Schweiz) ist einerseits die Rede von "droit d'acquisition prioritaire", andererseits von "droit de souscription préférentiel". Letzteres übersetze ich mit "Vorzeichnungsrecht".
==
Dank im Voraus !
Proposed translations
(German)
3 +10 | Vorkaufsrecht | Barbara Block (X) |
3 +5 | Vorkaufsrecht | Rita Utt |
Proposed translations
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Selected
Vorkaufsrecht
Die Aktionäre räumen sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht ein.
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Dorothee Rault (Witt)
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: bonjour :-)
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ibz
: Genau!
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Comment: "Da hast du ja ne ganze Fußballmannschaft mobilisiert ! Besten Dank !"
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Vorkaufsrecht
Die Aktionäre räumen sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht an ihren Aktien ein, in dem Sinne, dass jeder Aktionär im Falle der Veräusserungsabsicht seine ...
www.ai.ch/dl.php/de/.../Musterstatuten AG - Namenaktien.doc
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Note added at 8 mins (2010-01-28 10:41:32 GMT)
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Vorkaufsrecht
Die Aktionäre räumen sich gegenseitig ein bindendes Vorkaufsrecht auf ihre
gehaltenen Namenaktien ein. Will eine Partei alle oder einen Teil ihrer Aktien
entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten übertragen, so hat sie die Aktien zuerst
der anderen Partei anzubieten
Hier noch mal ein schönes Beispiel
www.ai.ch/dl.php/de/.../Musterstatuten AG - Namenaktien.doc
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Note added at 8 mins (2010-01-28 10:41:32 GMT)
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Vorkaufsrecht
Die Aktionäre räumen sich gegenseitig ein bindendes Vorkaufsrecht auf ihre
gehaltenen Namenaktien ein. Will eine Partei alle oder einen Teil ihrer Aktien
entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten übertragen, so hat sie die Aktien zuerst
der anderen Partei anzubieten
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: War ja fast zeitgleich...
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Dipl.-Kfm. Bernhard Aicher MBA
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Quelle: Börsenlexikon der FAZ