Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
at law or in equity
German translation:
nach Recht und Billigkeit
Added to glossary by
Gitta Schlemme
Sep 17, 2002 15:20
21 yrs ago
24 viewers *
English term
at law or in equity
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Licensee acknowledges that a violation of any term of this Agreement could result in irreparable injury to ABC and its business, and ABC may be entitled to equitable remedies, including an injunction for threatened or continuing breach of this Agreement, in addition to any other remedy that ABC may have at law or in equity.
Proposed translations
(German)
4 +3 | nach Recht und Billigkeit | Hans G. Liepert |
5 +1 | nach Common Law oder Equity | Birgitt |
5 | In support of Birgitt's answer: | Beate Lutzebaeck |
4 | gesetzlich oder natürliches Recht | swisstell |
Change log
Oct 6, 2006 11:14: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "(none)" to "Law (general)"
Sep 16, 2010 12:21: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Law (general)" to "Law: Contract(s)"
Proposed translations
+3
9 mins
Selected
nach Recht und Billigkeit
Es handelt sich um einen Ausdruck aus dem angloamerikanischen law-and-equity Rechtssystem, das im deutschen keine echte Entsprechung besitzt (vielleicht noch die Billigkeitsregelung des BGB).
Evtl. kann man es für Juristen auch
Evtl. kann man es für Juristen auch
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Graded automatically based on peer agreement. KudoZ."
6 mins
gesetzlich oder natürliches Recht
..zusaetzlich zu jeglichen andern ABC zur Verfügung stehenden Mittel gesetzlicher oder natürlicher Rechte.
+1
17 mins
nach Common Law oder Equity
das anglo-amerikanische Recht unterscheidet zwischen Common-Law (ursprünglich auf Gewohnheitsrecht beruhendes und durch Gerichtsenscheidungen weiterentwickeltes Recht) und Equity (dem "Billigkeitsrecht")
Peer comment(s):
agree |
Beate Lutzebaeck
: Korrekt! Ich würde die engl. Bezeichnungen jeweils mit einem Zusatz in Klammern übernehmen (Richterrecht) / (Billigkeitsrecht) - der Leser möchte ja auch wissen, worum es geht ... ;-)
5 hrs
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darauf könnte ich mich einigen ;-)
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disagree |
Hans G. Liepert
: eigentlich wollten wir ja eine Übersetzung. Wer kennt denn das Common oder Equity Law in Deutschland?
5 hrs
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Wie Sie selber ganz richtig feststellten, lässt sich nicht alles übersetzen. das gilt insbesondere für völlig unterschiedliche Rechtssysteme!
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agree |
Annette Scheler
15 hrs
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16 hrs
In support of Birgitt's answer:
Ich bin mit meiner Antwort hier nicht im Rennen um die Punkte - Zweck dieser Antwort ist das Liefern der entsprechenden Hintergrundinformationen zur Bestätigung von Birgitts Antwort.
Zweck ist auch nicht, wie Hans Liepert es so charmant ausdrückt, dem Leser "mit einem Exkurs über angloamerikanisches Recht ... auf den Wecker" zu gehen, sondern dazu beizutragen, dass der Frager eine optimale Antwort erhält, die ihm oder ihr Ärger mit der Kundschaft (oder sogar Ersatzforderungen) erspart.
Das gesamte anglo-amerikanische Rechtssystem fußt auf der Dualität Common Law und Equity Law. Das Common Law entwickelte sich aus dem Gewohnheitsrecht und wurde weitgehend durch Richterrecht gestaltet. Nachdem man das ein paar Jahrhunderte so betrieben hatte, stellte man fest, dass die im Common Law geschaffenen Regeln in vielen Situationen zu starr und unflexibel waren und zu ungerechten (unfairen) Ergebnissen führten. Anstatt daher das Common Law im Wege der richterlichen Rechtsfortführung anders auszugestalten (so würde man das in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen machen), erfand man einfach ein zweites Rechtssystem, Equity, das "billigere" (soll heißen: gerechtere) Lösungen für bestimmte Rechtsfälle anbot (insbesondere im Grundstücksrecht). Daraus ergaben sich zwei unterschiedliche Gerichtssysteme, die Courts of Law und die Courts of Equity, die nach vollkommen unterschiedlichen Regeln und in unterschiedlichen Rechtsgebieten Recht sprechen (das Vertragsrecht blieb den Courts of Law zugeordnet, injunctions werden allerdings von den Courts of Equity verhängt).
Soweit ich weiß, besteht diese Zweigleisigkeit in England nach wie vor, hier in Neuseeland wurden die Courts of Law und Equity miteinander verschmolzen, d. h. hier spricht ein und dasselbe Gericht Recht, je nach Fall jedoch entweder nach Law oder nach Equity. Wie diese Zweigleisigkeit in den USA im Einzelnen gehandhabt wird, weiß ich nicht - die Tatsache, dass das Recht der einzelnen Bundesstaaten voneinander abweicht, hat allerdings nichts mit dem Unterschied zwischen Law und Equity zu tun.
"Recht und Billigkeit" ist dagegen ein Grundsatz, den das deutsche Recht aus § 242 BGB (Treu und Glauben) entwickelt hat; dieser Grundsatz ähnelt insofern Equity, als dass er es ermöglicht, über die strikte Anwendung geschriebenen Rechts hinauszuschauen. Allenfalls könnte daher "Recht und Billigkeit" mit Equity gleichgesetzt werden, da diese Prinzipien die gleichen Ziele verfolgen - keinesfalls kann aber "Recht" mit "Common Law" und "Billigkeit" mit "Equity" gleichgesetzt werden.
Im Gegenteil, diese Übersetzung würde nicht nur den eigentlichen Gehalt der beiden englischen Begriffe völlig verfehlen, sondern dem dt. Leser auch noch vorspiegeln, dass es sich hier um den dt. Grundsatz von Recht und Billigkeit i.S.d. § 242 BGB handelt - das kann nur in Auge gehen!
Die Wendung im englischen Text bedeutet, dass der Verfasser sich aller Rechtsbehelfe, die ihm nach Law or Equity zustehen mögen, versichern möchte. Am besten lässt sich dies im Deutschen durch Übernahme der englischen Begriffe ausdrücken, für die es im Deutschen keine Entsprechung gibt. Damit der Leser aber nicht ganz wie der Ochs vorm Tor steht, sollte man jeweils eine erläuternde Übersetzung wie "(Richterrecht) / "Billigkeitsrecht)" hinzufügen. Auf diese Weise hat der Leser die Möglichkeit, sogar noch eigene Nachforschungen bezüglich der Rechtbehelfe in den beiden Rechtssystemen anzustellen.
Zweck ist auch nicht, wie Hans Liepert es so charmant ausdrückt, dem Leser "mit einem Exkurs über angloamerikanisches Recht ... auf den Wecker" zu gehen, sondern dazu beizutragen, dass der Frager eine optimale Antwort erhält, die ihm oder ihr Ärger mit der Kundschaft (oder sogar Ersatzforderungen) erspart.
Das gesamte anglo-amerikanische Rechtssystem fußt auf der Dualität Common Law und Equity Law. Das Common Law entwickelte sich aus dem Gewohnheitsrecht und wurde weitgehend durch Richterrecht gestaltet. Nachdem man das ein paar Jahrhunderte so betrieben hatte, stellte man fest, dass die im Common Law geschaffenen Regeln in vielen Situationen zu starr und unflexibel waren und zu ungerechten (unfairen) Ergebnissen führten. Anstatt daher das Common Law im Wege der richterlichen Rechtsfortführung anders auszugestalten (so würde man das in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen machen), erfand man einfach ein zweites Rechtssystem, Equity, das "billigere" (soll heißen: gerechtere) Lösungen für bestimmte Rechtsfälle anbot (insbesondere im Grundstücksrecht). Daraus ergaben sich zwei unterschiedliche Gerichtssysteme, die Courts of Law und die Courts of Equity, die nach vollkommen unterschiedlichen Regeln und in unterschiedlichen Rechtsgebieten Recht sprechen (das Vertragsrecht blieb den Courts of Law zugeordnet, injunctions werden allerdings von den Courts of Equity verhängt).
Soweit ich weiß, besteht diese Zweigleisigkeit in England nach wie vor, hier in Neuseeland wurden die Courts of Law und Equity miteinander verschmolzen, d. h. hier spricht ein und dasselbe Gericht Recht, je nach Fall jedoch entweder nach Law oder nach Equity. Wie diese Zweigleisigkeit in den USA im Einzelnen gehandhabt wird, weiß ich nicht - die Tatsache, dass das Recht der einzelnen Bundesstaaten voneinander abweicht, hat allerdings nichts mit dem Unterschied zwischen Law und Equity zu tun.
"Recht und Billigkeit" ist dagegen ein Grundsatz, den das deutsche Recht aus § 242 BGB (Treu und Glauben) entwickelt hat; dieser Grundsatz ähnelt insofern Equity, als dass er es ermöglicht, über die strikte Anwendung geschriebenen Rechts hinauszuschauen. Allenfalls könnte daher "Recht und Billigkeit" mit Equity gleichgesetzt werden, da diese Prinzipien die gleichen Ziele verfolgen - keinesfalls kann aber "Recht" mit "Common Law" und "Billigkeit" mit "Equity" gleichgesetzt werden.
Im Gegenteil, diese Übersetzung würde nicht nur den eigentlichen Gehalt der beiden englischen Begriffe völlig verfehlen, sondern dem dt. Leser auch noch vorspiegeln, dass es sich hier um den dt. Grundsatz von Recht und Billigkeit i.S.d. § 242 BGB handelt - das kann nur in Auge gehen!
Die Wendung im englischen Text bedeutet, dass der Verfasser sich aller Rechtsbehelfe, die ihm nach Law or Equity zustehen mögen, versichern möchte. Am besten lässt sich dies im Deutschen durch Übernahme der englischen Begriffe ausdrücken, für die es im Deutschen keine Entsprechung gibt. Damit der Leser aber nicht ganz wie der Ochs vorm Tor steht, sollte man jeweils eine erläuternde Übersetzung wie "(Richterrecht) / "Billigkeitsrecht)" hinzufügen. Auf diese Weise hat der Leser die Möglichkeit, sogar noch eigene Nachforschungen bezüglich der Rechtbehelfe in den beiden Rechtssystemen anzustellen.
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